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Alles zur Versicherung

Bequem Günstig Rundum sicher
Mit Buchung aktiviert
Kein Versicherungswechsel
5,90 EUR/4 h für Mieter
8,90 EUR/24h für Mieter
Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoschutz
Inklusive Schutzbrief ab 24-Stunden-Tarif

Die Zusatzversicherung der R+V:


R&V LogoBei einer Fahrzeugbuchung wird automatisch die Zusatzversicherung der R+V für den Mietzeitraum aktiviert, so dass die eigentliche Versicherung des Fahrzeughalters bei einem Schadensfall während der Mietzeit nicht in Anspruch genommen werden muss.  Der Mieter genießt bereits ab 5,90 EUR den Versicherungsschutz mit Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoschutz; ab der Buchung des 24-Stunden-Tarifs ist zudem ein Schutzbrief inklusive. Für Vermieter ist die Versicherung kostenlos. Die Selbstbeteiligung des Mieters im Kaskofall ist auf 500 EUR begrenzt; einzig bei älteren Fahrzeugen zwischen 15 und 20 Jahren beträgt die Selbstbeteiligung 1000 EUR. Die Versicherungsbedingungen der R+V sind unten im Detail beschrieben.

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Informiere jedoch als Mieter immer den Vermieter vor der Buchung, falls du mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren möchtest.

Der Schutzbrief gilt ab einer Entfernung von 50 km vom Standort des Vermieters und für alle Fahrten in Deutschland sowie bis zu einer Entfernung von 100 km in den Anrainerstaaten.

Wie sieht das konkret im Schadensfall aus?

Sollte einmal etwas passieren, sind alle wichtigen Informationen für den Schadensfall auf dem Übergabeprotokoll verfügbar: Bei einem Unfall ruft der Mieter direkt die Service-Hotline der R+V-Versicherung an (entsprechende Nummern und Informationen befinden sich auf dem Übergabeprotokoll). Hier unterstützen die Experten zur weiteren Vorgehensweise.

Das durchdachte Übergabeprotokoll unterstützt Vermieter und Mieter auch im Schadensfall: alle relevanten Daten sind bereits vorhanden und neue Schäden werden von Vermieter und Mieter gemeinsam dokumentiert.


 

Die Versicherungsbedingungen der R+V im Detail


Versicherte Fahrzeuge

Alle Personenkraftwagen, die zum Zwecke der privaten, nicht-gewerblichen Vermietung auf Autonetzer.de eingestellt werden und folgende Kriterien erfüllen:

  • Es handelt sich um einen Personenkraftwagen, der in Deutschland zugelassen ist
  • Tachostand von nicht mehr als 250.000 km
  • Neuwert von nicht mehr als 75.000 €
  • Motorleistung von nicht mehr als 150 kW
  • Fahrzeugalter maximal 20 Jahre (maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung)
  • Keine gewerbliche Vermietung
  • Das Fahrzeug ist auf den Vermieter als Eigentümer zugelassen oder der Vermieter hat eine Vollmacht zur Nutzung des Fahrzeugs einschließlich der privaten Vermietung durch den Eigentümer bzw. Halter, wenn es sich dabei um einen Verwandten ersten Grades oder um den Leasinggeber handelt
Versicherungs-Voraussetzungen für Vermieter
  • Ständiger Wohnsitz ist in Deutschland
  • Dein Führerschein wurde von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ausgestellt. Eine von einem Nicht-EU-Staat ausgestellte Fahrerlaubnis muss nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sein
  • Max. 2 Fahrzeuge können eingestellt werden
Versicherungs-Voraussetzungen für Mieter
  • Ständiger Wohnsitz ist in Deutschland
  • Seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ausgestellt worden ist. Eine von einem Nicht-EU-Staat ausgestellte Fahrerlaubnis muss nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sein
  • Du hast das 23. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet
Versicherungsumfang
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Kfz-Police Basis
    100 Mio. EUR pauschal - bei Personenschäden maximal 12 Mio. € je geschädigte Person
  • Kaskoversicherung: Kfz-Police Basis
    Teil - & Vollkaskoschutz mit je 500 € Selbstbeteiligung; bei einem Fahrzeugalter von 15-20 Jahren 1000 €
  • Die in den AKB geregelten Ausschlüsse in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung und in der Differenzdeckung gelten entsprechend (siehe Abschnitte A.1, A.2 und A.7 AKB R+V).
Pflichten des Vermieters
  • Seine personen- und fahrzeugbezogenen Daten korrekt und vollständig in seinem Profil bei Autonetzer.de einzutragen
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung für angebotene Fahrzeuge auf Autonetzer.de aufrechtzuerhalten
  • Nicht mehr als zwei Fahrzeuge zeitgleich auf Autonetzer.de anzubieten
  • Dem Mieter das Fahrzeug in einem verkehrssichereren und funktionstüchtigen Zustand – insbesondere mit ausreichend gültiger Hauptuntersuchungs-Plakette – zu überlassen
  • Mängel am Fahrzeug jeweils zu Beginn und zum Ende der Vermietung im Übergabeprotokoll zu vermerken
  • Das Fahrzeug nur gelegentlich und nicht gewerblich zu vermieten (das Fahrzeug darf für den Versicherungsschutz nur höchstens 180 Tage im Jahr vermietet werden)
  • Im Übergabeprotokoll die teilweise bereits vorausgefüllten Fahrzeug- und Personendaten zu überprüfen und zu ergänzen: Buchungsnummer, Name, Vorname, Adresse, (Mobil-)Telefonnummer, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Tag und Zeit von Fahrtbeginn sowie von Fahrtende, Kilometerstand bei Fahrtbeginn und Fahrtende, das Übergabeprotokoll zu unterzeichnen und mindestens ein Jahr aufzubewahren.
Pflichten des Mieters
  • Seine personenbezogenen Daten korrekt und vollständig in seinem Profil bei Autonetzer.de einzutragen
  • Das Fahrzeug keinem Dritten zum Gebrauch insbesondere als Fahrer zu überlassen
  • Im Übergabeprotokoll die teilweise bereits vorausgefüllten Fahrzeug- und Personendaten zu überprüfen und zu ergänzen: Buchungsnummer, Name, Vorname, Adresse, (Mobil-)Telefonnummer, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Tag und Zeit von Fahrtbeginn sowie von Fahrtende, Kilometerstand bei Fahrtbeginn und Fahrtende und das Übergabeprotokoll zu unterzeichnen.
  • Nicht mehr als 500 km pro Kalendertag mit dem gemieteten Auto zu fahren (bei einer Kurzzeitausleihe von 4 Stunden maximal 200 km)
Pflichten des Vermieters und Mieters im Schadenfall

Nach Eintritt eines Schadenfalls ist

  • der R+V der Schaden unverzüglich nach Buchungsende per Telefon anzuzeigen (Nummern und Informationen siehe Übergabeprotokoll).
  • der R+V zu gestatten, vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten am ver- bzw. gemieteten Fahrzeug Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens und den Umfang ihrer Leistungspflicht vorzunehmen und – soweit zumutbar – ihren Weisungen Folge zu leisten; die Kosten dafür trägt die R+V.
  • der R+V auf Anforderung das unterzeichnete Übergabeprotokoll auszuhändigen.
  • der Vermieter verpflichtet, der R+V auf Aufforderung Auskunft über seine Führerscheindaten, die Fahrzeugidentifikationsnummer sowie die Hersteller- und Typschlüsselnummer des für die Vermietung versicherten Fahrzeugs mitzuteilen und ggf. durch Einreichen von Kopien nachzuweisen
Auf die Pflichten gemäß E.1.2 bis E.1.4, E.2.1 bis E.2.5 und E.3 AKB R+V und insbesondere auf die Pflicht nach E.3.5 AKB R+V wird ausdrücklich hingewiesen.
Pflichtverletzungen des Vermieters oder Mieters

Wird vorsätzlich eine der vorgenannten Pflichten verletzt, besteht kein Versicherungsschutz. Wird die Pflicht grob fahrlässig verletzt, ist die R+V berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Wird nachgewiesen, dass die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Abweichend davon ist die R+V zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang ihrer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Pflicht arglistig verletzt wird.

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit Übergang der Sachgefahr auf den Mieter. Der Versicherungsschutz für das einzelne Fahrzeug endet:

  • Mit dem Ablauf der jeweils im Portal vereinbarten Versicherungsdauer bzw. Überlassungszeit, spätestens jedoch mit der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter
  • Sobald je Vermiettag (ab Buchungsbeginn: 24 Stunden, bei Kurzzeit-Tarif 4 Stunden) eine Fahrleistung von 500 Kilometern überschritten ist (bei Kurzzeitmieten von 4 Stunden 200 Kilometer).
Bevorzugte Inanspruchnahme

R+V tritt im Rahmen der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie der Differenzdeckung aus diesem Vertrag vorrangig für die entstandenen Schäden ein. Tritt der Versicherer, bei dem der Vermieter für das Fahrzeug die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (Erstversicherer), aufgrund einer direkten Inanspruchnahme durch den Geschädigten in Vorleistung, wird R+V auf Antrag des Vermieters dem Erstversicherer die geleisteten Entschädigungszahlungen insoweit erstatten wie R+V im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auf Grundlage der AKB-R+V dem Geschädigten zur Leistung verpflichtet gewesen wäre. Bei Bestehen mehrerer Verträge (Mehrfachversicherung) dürfen die gesamten Entschädigungsleistungen den jeweils eingetretenen Schaden nicht übersteigen.

Informationen zum Schutzbrief

Mit dem Carsharing-Schutzbrief wird dem

  • Fahrzeugvermieter die Sicherheit geboten, im Falle einer Panne oder eines Unfalls wieder an sein Fahrzeug zu gelangen
  • Der Mieter bleibt im Falle einer Panne oder eines Unfalls mobil bzw. gelangt zurück an den Ort der Vermietung des Fahrzeugs

Der Schutzbrief umfasst
  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Bergen, Schlüsselnotdienst (A.3.5. AKB R+V)
  • Weiter- oder Rückfahrt (A.3.6.1 AKB R+V)
  • Mietwagen (A.3.6.3 AKB R+V)
  • Fahrzeugabholung (A 3.7.3 AKB R+V)

Abweichend von den in den AKB genannten Regelungen gelten die folgenden Besonderheiten:
  • Die Leistungen gelten ab einer Mindestentfernung von 50 Kilometern Luftlinie vom Wohnsitz des Vermieters. Sie gelten zudem in der Bundesrepublik Deutschland sowie bis zu einer Entfernung von 100 km von der Bundesgrenze an gerechnet auch in den Anrainerstaaten.
  • Versicherungsschutz besteht für die Dauer des im Buchungsportal vereinbarten Überlassungszeitraums für den Vermieter und den Mieter des Fahrzeugs. Vermieter, Mieter und Fahrzeuge müssen die Versicherungs-Anforderungen erfüllen.
  • Bei Weiter- oder Rückfahrt gelten die folgenden Leistungen (A. 3.6.1 a-c) für Mieter
    • Rückfahrt vom Schadensort zum ständigen Wohn- oder Firmensitz oder
    • Weiterfahrt vom Schadensort zum Zielort innerhalb des Geltungsbereichs oder
    • Rückfahrt vom Zielort zum ständigen Wohn- oder Firmensitz;

    für Vermieter gilt die Leistung
    • Fahrt vom ständigen Wohn- oder Firmensitz oder vom Zielort zum Schadensort (A.3.6.1 d)
  • Anstelle der oben genannten Leistungen für Weiter- oder Rückfahrt kann dem Mieter sowie dem Vermieter ein Mietwagen für maximal 24 Stunden durch den Kundenbetreuer vermittelt werden. Die Kosten für den Mietwagen werden bis zu einer Höhe von 70 EUR erstattet; Kosten für Taxifahrten werden nicht erstattet.
  • Bei der Fahrzeugabholung erhält der Vermieter einen Kostenersatz von 0,60 EUR je km zwischen Wohnsitz und Schadensort, wenn er die Verbringung selbst veranlasst. Alternativ kann sich der Vermieter für die Abholung seines Fahrzeugs einen Mietwagen für maximal 24 Stunden durch den Kundenbetreuer vermitteln lassen. Die Kosten für den Mietwagen werden bis zu einer Höhe von 70 EUR erstattet; Kosten für Übernachtungen werden nicht erstattet.

 

Weitere Informationen

Für Vermieter

  • Bei Kasko-Schäden, die von der Versicherung geregelt werden, erfolgt die Erstattung durch die Versicherung immer ohne den Selbstbehalt, der vom Mieter zu tragen ist (500 EUR bei Fahrzeugen bis 15 Jahre, 1000 EUR bei Fahrzeugen zwischen 15-20 Jahren). Diese Selbstbeteiligung muss der Mieter direkt an dich als Vermieter überweisen.
  • Die Versicherung deckt Haftpflicht, Teil- und Vollkasko-Umfänge ab. Da sich privates Carsharing insbesondere auch an das Auto-Teilen zwischen Freunden und Nachbarn richtet, ist eine Unterschlagung durch den Leiher nicht versichert. Leihe daher als Vermieter dein Fahrzeug nur Personen aus, denen du vertraust und kontrolliere die Angaben zu Personalausweis und Führerschein vor jeder Überlassung.

Für Mieter
  • Die Versicherung deckt Haftpflicht, Teil- und Vollkasko-Umfänge ab. Berücksichtige, dass bei Kasko-Schäden der Selbstbehalt für dich als Mieter 500 EUR bei Fahrzeugen bis 15 Jahre und 1000 EUR bei Fahrzeugen zwischen 15-20 Jahren beträgt. Diesen Selbstbehalt musst du als Mieter direkt an den Vermieter überweisen.
  • Der Versicherungsschutz deckt den über das Portal gebuchten Mietzeitraum ab. Buche daher nicht zu knapp und verlängere unbedingt durch eine Anschlussbuchung, falls du das Auto länger benötigst.

 





Es gelten darüber hinaus die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG (AKB R+V), die hier eingesehen werden können.

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